Vorschule

Aufnahmebescheid der Erstklässler 2024/25
Alle Schulanfänger für das Schuljahr 2024/25 erhalten am 13.05.2024 den Aufnahmebescheid.

0. Elternabend für das Schuljahr 2024/25
Der Elternabend für die Eltern der Schulanfänger 2024/25 findet am Mittwoch, d. 29. Mai 2024, 19:00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Großpösna statt.
Die Einladung erhalten Sie mit dem Schulaufnahmebescheid.

Anmeldung Schulanfänger für das Schuljahr 2024/25 mit neuem Aufnahmeverfahren

Gemäß §27 Schulgesetz Sachsen werden mit Beginn des Schuljahres 2024/25 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni des Jahres 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Kinder, die bis zum 30.09. 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden und gelten dann auch als schulpflichtig.

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.

Im Ausnahmefall können Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die erforderlichen Entscheidungen trifft der Schulleiter.

Die Anmeldung (Achtung! neues Anmeldeverfahren) der schulpflichtig werdenden Kinder erfolgt

für die Kita Wirbelwind Großpösna - am Montag, d. 11.09.23 - 14:00 Uhr - 15:50 Uhr,
für die Kita Hummelburg Großpösna - am Dienstag, d. 12.09.23 - 14:00 Uhr - 15:30 Uhr,
für die Kita Göselwürmchen Dreiskau-Muckern - am Dienstag, d. 12.09.23 - 15:35 Uhr - 16:00 Uhr,
für die Kita Samenkorn Großpösna - am Mittwoch, d. 13.09.23 - 14:00 Uhr - 15:20 Uhr,
für die Kita Knirpsenland Großpösna - am Mittwoch, d. 13.09.23 - 15:25 Uhr - 16:10 Uhr,
für Kitas außerhalb unseres Schulbezirks - am Donnerstag, d. 14.09.23 - 14:00 Uhr - 16:00 Uhr,


im Beratungsraum der Löwenzahn-GS Großpösna, Hauptstr. 8 (Neubau, 1. OG, links).
Bitte folgen Sie den Wegweisern. Nutzen Sie bitte nur den Hofeingang. Bringen Sie Ihr Kind / Ihre Kinder zur Anmeldung mit.
Füllen Sie die Formulare zur Anmeldung (https://www.gs-grosspoesna.de/Vorschule/Schulanmeldung) vorher aus, unterschrieben von beiden Elternteilen.

Vorzulegen sind:
Anmeldeformular, Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweis beider Sorgeberechtigter (im Verhinderungsfall Vollmacht mit Ausweiskopie vorlegen), bei Alleinerziehenden eine Sorgerechts- und Negativbescheinigung.
Während einer Pandemie darf nur eine Person anmelden. Bitte vergessen Sie nicht die Anmeldevollmacht und die Ausweiskopie des Partners, auch bei Verheirateten.

Zuständig ist die Grundschule, in deren Einzugsbereich das Kind seinen Wohnsitz hat.
Zu unserem Einzugsbereich gehören die Ortsteile: Großpösna, Güldengossa, Störmthal, Dreiskau-Muckern und Seifertshain.

Wünschen Eltern den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft, muss die Anmeldung trotzdem zuvor in der Grundschule des zuständigen Schulbezirkes erfolgen.

U. Zygar
Schulleiterin


In Kooperation mit den fünf Kindertagesstätten der Gemeinde Großpösna

  • Kita "Wirbelwind" Großpösna
  • Kita "Hummelburg" Großpösna
  • Kita "Knirpsenland" Störmthal und
  • Kita "Göselwürmchen" Dreiskau-Muckern
  • Kita „Samenkorn“ Großpösna

begleiten wir die Schulanfänger im letzten Kindergartenjahr.

Die Verantwortung für die Schulvorbereitung liegt bei den Kindertagesstätten.

Die Schule unterbreitet den KITA’s  unterstützende Angebote

Dazu gehören u.a. max. 2 Schnuppernachmittage in der Schule, die im Frühjahr stattfinden.

Geregelt ist die Schuleingangsphase im § 5 der Schulordnung Grundschulen.